Unter dem Oberbegriff „Bewegtbild“ werden in dieser Dokumentation Regeln für die Erstellung von gefilmtem Material und Animationen vorgestellt. Dabei handelt es sich um:

1. Realfilm-Sequenzen

  • Inszenierte Sequenzen nach Drehbuch – sie sind vor allem für den Einsatz im Marketing  und für alle imagetragenden Anwendungen geeignet
  • Dokumentarische Filmsequenzen (z.B. Interviews, Veranstaltungen) –  sie haben eher informativen Charakter

2. Animation von Text, Illustrationen, Vektorobjekten oder fotografischem Material (Bsp.: Tutorials, hr | Ascent-Imagefilm)

Für Animationen oder Überblendungen von Inhalten, z.B. in Powerpoint, Prezi, oder auf Websites („Slider“) gelten ähnliche Regeln wie für Bewegtbildsequenzen. Vorgaben hierzu werden im Kapitel Inszenierung und visueller Stil beschrieben.

Beispiele für den Einsatz von Bewegtbild:

  • Imagefilme extern (z.B. Produktvorstellungen, HRM-Recruiting-Videos, Filme für den YouTube-Kanal)
  • Imagefilme intern (z.B. Jubiläumsfilm)
  • Dokumentarisches Material wie Videos von Veranstaltungen, Interviews, Ansprachen des Vorstands
  • Anleitungsvideos (Tutorials)

Aufgrund der Heterogenität der unterschiedlichen Bewegtbildkategorien und der notwendigen Dynamik und Kreativität für dieses Medium gibt es nur wenig übergreifende Vorgaben und ein breiteres Spektrum an Gestaltungsmöglichkeiten:

  • Alle durch das CD-Manual definierten Vorgaben (Farben, Schriften und visuelle Elemente des Corporate Designs) gelten in der Regel ebenfalls für Bewegtbildformate.
  • Gestaltungselemente wie Sprechblasen oder Linien sollten nicht inflationär verwendet werden, sondern die Bewegtbildsequenzen sinnvoll akzentuieren.
  • Die visuelle Tonalität orientiert sich am „Reportage-Bildstil“ für Fotos – es gilt der Anspruch der Authentizität (nicht geschönt, verfremdet etc.) Zur Bildwelt
  • Blenden/Schnitte: Bei Überblendungen sind auffällige oder übertriebene Effekte zu vermeiden.
  • Musikalische Unterlegung: Für die Unterlegung eines Films sind ausschließlich instrumentale Stücke zu verwenden; übertriebene oder extreme Stile sind zu vermeiden. Die Musik sollte zum Stil der Marke passen und die Wirkung des Films unterstützen und nicht davon ablenken. Lizenzrechtliche Aspekte sind bei der Auswahl von Musikstücken zu bedenken. Zu den rechtlichen Grundlagen
  • Werden Schaubilder oder Grafiken im Film gezeigt, so sollen diese den Hannover Rück- Designvorgaben entsprechen (nicht dreidimensional, keine Schatten, HR Farbschema etc.).