Aufwandsklärung

Häufig ist die Planung und Erstellung von Bewegtbildsequenzen aufwändiger als bei Fotoproduktionen. Es sollte immer geklärt werden, ob das gewünschte Kommunikationsziel Kosten und Aufwand rechtfertigt. Einen Film in einer anderen Sprache zu untertiteln oder zu synchronisieren bedeutet höheren Aufwand, der ebenfalls schon in der Planungsphase berücksichtigt werden sollte.

Wenn Sie Bewegtbilder erstellen möchten, wenden Sie sich bitte frühzeitig und vor Beauftragung externer Dienstleister an die entsprechenden Ansprechpartner im Unternehmen.

PowerPoint Präsentationen (animiert)  

Marktbereich P&C
PC-S/Louise Camilleri-Wolter
Louise.Camilleri-Wolter@hannover-re.com

Marktbereich L&H
LH-MS Samiera Hamdan-Verwold
Samiera.Hamdan-Verwold@hannover-re.com

Servicebereiche
CC-IR/Andrea Kulling
andrea.kulling@hannover-re.com

“Inhouse-Systeme” zum Beispiel tt Performance Suite

IT-S/TS Kerstin Grossmann-Brehm
Kerstin.Grossmann-Brehm@hannover-re.com

Realfilme bzw. grafische Animationen

Corporate Communications/ICP
icp-requests@hannover-re.com

Vor Beginn einer Bewegtbildproduktion sollten Sie folgende Vorüberlegungen anstellen:

  • Was ist das Ziel des Films/der Animation?
  • Wer ist die Zielgruppe?
  • Wofür wird der Film/die Animation erstellt bzw. wo wird er eingesetzt?
  • Welches sind die Kernbotschaften?
  • Gibt es schon Ideen zu Länge, Locations, Akteuren etc.?

Kulturelle Besonderheiten

Im Konzept ist zu berücksichtigen, in welchen Ländern der Film verwendet werden soll. Die Darstellung von Personen, Orten, Objekten und Symbolen sollte auf kulturelle Gepflogenheiten Rücksicht nehmen.

Alle Dienstleister, die Filme und Animationen unter der Marke Hannover Re erstellen, müssen vor Beginn der Konzeptionsphase Zugang zum CD-Online-Manual haben und ein Briefing erhalten, das mit Corporate Communications/ICP abgestimmt ist. Filme und Animationen werden von Corporate Communications/ICP abgenommen, bevor sie verwendet werden.

Rechtliche Grundlagen

Ähnlich wie bei Fotoproduktionen sollten die Nutzungsrechte des verwendeten Materials im Vorfeld geklärt werden – diese unterscheiden sich je nach Land. Generelle Richtlinien sind:

  • Material aus dem Internet (Filmmaterial, Fotos und Grafiken/Illustrationen) darf nur frei genutzt werden, wenn es unter einer Open Source oder GNU-Lizenz publiziert wurde. Dies ist meist eindeutig gekennzeichnet. Im Idealfall liegt eine schriftliche Bestätigung des Urhebers vor.
  • Sind Personen einzeln erkennbar, muss eine Freigabe („Model Release“) vorliegen (auf große, homogene Menschengruppen trifft dies nicht zu). Diese Absicherung sollte auch für gezeigte Mitarbeiter erfolgen.
  • An vielen öffentlichen Orten darf nicht ohne Drehgenehmigung gefilmt werden. Eine entsprechende Genehmigung muss beim Eigentümer (Stadt, Privatperson, Unternehmen, Behörde, Stiftung, o.ä.) angefragt werden und  schriftlich vorliegen.
  • Es sollte Musik verwendet werden, für die keine weiteren Lizenzkosten anfallen (in Deutschland GEMA-frei). Bei Nutzung von lizenzpflichtigen Musikstücken sind die Lizenzbedingungen im Vorwege zu klären und die Rechte einzuholen.

Gekaufte Filme oder Animationen

Ähnlich wie für Fotos gibt es Bild- oder sogenannte Footage-Agenturen, die fertige Bewegtbildsequenzen und Animationen anbieten. Wie bei Fotos gibt es Material zur unbegrenzten Nutzung (lizenzfrei) und Material, das nur für ein bestimmtes Projekt und einen festen Zeitraum genutzt werden darf (lizenzpflichtig).
Gekaufte Filmsequenzen oder Animationen können – anders als Fotos – nur in sehr begrenztem Umfang nachträglich bearbeitet und an das Corporate Design angepasst werden.

Eine Liste von internationalen Footage-Agenturen mit Lizenzmodell und Preisen können Sie bei Corporate Communications/ICP anfordern.