Subbrands (extern vermarktete Untermarken der Hannover Rück oder der Tochtergesellschaft E+S Rück) sind visuell stark vereinheitlicht und führen die Identität der jeweils übergeordneten Marke fort, indem sie gestalterische Charakteristika (Farbe, serifenlose Schriftkombination von normaler und fetter Schrift) einbeziehen.

Logo subbrand hr es ih

Gestalterische Merkmale

  • Schrift: Compatil Fact; erster Textteil („hr“, „es“) in „bold“, zweiter Textteil in „regular“
  • Farben: Standardversion: HR Blau und HR Warm Grey
  • Gestaltungselement: Vertikale Linie in HR Warm Grey
  • Optionale beschreibende Unterzeile: Compatil Fact regular, Schwarz

Logos werden immer von einer Agentur gestaltet und dürfen nicht nachgebaut werden.

No Go's

Die Gestaltung für sämtliche Marken der Hannover Rück basiert auf Wortmarken/dem Namen. Die Integration von gestalteten Elementen aus dem Corporate Design (z. B. Sprechblase, Piktogramme) sowie der Einsatz von frei gestalteten Signets sind nicht erlaubt.

Einziges visuelles Element ist die vertikale Linie. Von den Gestaltungsvorgaben abweichende Elemente wie Rahmen, Unterstreichungen, Hinterlegungen oder Effekten sind nicht erlaubt.

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Logos der Subbrands erhalten unabhängig von ihrer Eintragung keine rechtliche Markierung, sondern werden lediglich nach den hier definierten Gestaltungsmerkmalen abgebildet.

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Logos sind immer einzeilig. Nur erklärender Text wie Unterzeilen sind erlaubt.

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Verwendung von beschreibenden Unterzeilen

Unterzeilen sind erlaubt, wenn sie einen beschreibenden Charakter haben. Oftmals macht eine markenrechtliche Registrierung eine Unterzeile sogar notwendig. Dies sollte nach Entwicklung eines Namens geprüft werden.

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No Go’s

Werbliche/metaphorische Claims/Unterzeilen sind weder als Bestandteil des Logos, noch als eigenständige Textbausteine zulässig, da diese in Konkurrenz zu beiden Unternehmensclaims „somewhat different“ und „Der Rückversicherer für Deutschland“ treten würden.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Sektion Claims

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Verwendung von Subbrands in Publikationen

Subbrand-Logos werden stets in Verbindung mit der Dach- bzw. Gesellschaftsmarke eingesetzt. Sie treten nie allein in Erscheinung. Dies gilt auch für Kleinstformate und Sondermedien (z.B. Kugelschreiber).

Logos der Subbrands werden im Layout nie neben oder direkt über der Dachmarke platziert, ebenso wenig wie auf gleicher Höhe oder direkt unter dem Claim, sondern werden im Inhaltsbereich platziert.

Hier finden Sie einige Anwendungsbeispiele des Subbrand-Logos in verschiedenen Medien.

Größe

Die Größe des Subbrand-Logos errechnet sich aus der Logohöhe der Dach- oder Gesellschaftsmarke. Dabei ist die Höhe des Untermarken-Logos immer 111% der Höhe des Dachmarken-/Gesellschaftslogos. (Der höher als 100 liegende Prozentsatz ergibt sich aus der senkrechten Linie zwischen hr, es, ih und Markenname.)

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Hier finden Sie die definierten Logogrößen für alle DIN-Formate für Konzern- und Subbrand.

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Schutzzone

Um das Logo herum ist eine Schutzzone von der halben Höhe des Logos einzuhalten. Die Minimalgröße, in der das Untermarken-Logo verwendet werden darf, ist 5,6 mm für Logos ohne Unterzeile und 8,6 mm für Logos mit Unterzeile.

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Darstellung im Fließtext

Logos (Bilddateien) werden generell nicht im Fließtext eingesetzt. Marken werden immer in der Fließtextschrift wiedergegeben. Es gilt die Schreibweise des jeweiligen Logos.

Dach- und Gesellschaftsmarken werden nie in Kleinschreibung im Fließtext verwendet, es sei denn es handelt sich konkret um die Wiedergabe der eingetragenen Marke. Dann gilt die Schreibweise wie im Logo.

Für die Subbrands gilt die eingetragene Schreibweise der Wortmarke (Bsp: „webHUMan“), um die Verknüpfung zur Marke zu stärken und Missverständnisse im Kontext des Textes zu vermeiden (z. B. „es I FluteT“). Gestaltungsmerkmale (Fettungen, Farben etc.) werden nicht mit abgebildet.

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