Messewände sind einzelne Flächen im Querformat. Sie basieren auf einem festen Grundraster, das sich aus dem Format der Fläche ableitet. Mit Sternchen gekennzeichnete Angaben beziehen sich auf die Bemaßung im nachfolgenden PDF.

Beispiele für Messewände

Grundraster und Hintergrund

Grundraster: horizontale Teilung: 9 Zeilen; vertikale Teilung: 30 Spalten.

Das Raster bestimmt die Position von Logo, Claim und Sprechblase sowie die Breite der Sprechblase.

Hintergrund: Farbfläche in HR Blau (100 %) oder Foto (vollflächig) sowie weißer Streifen oben (b)*.

Logo und Claim

Position des Logos: x = 1/30 der Formatbreite von links (a)*; y = mittig in der ersten Zeile (d1)*.

Position des Claims: x = 1/30 der Formatbreite von rechts (a)*; y = mittig in der zweiten Zeile (d2)*.

Die Beispiele sind exemplarisch für den Claim „somewhat different“. Für den Claim „Der Rückversicherer für Deutschland“ in Verbindung mit dem Logo der E+S Rück gelten die Vorgaben analog.

Position der Sprechblase

Messewände verwenden immer eine Sprechblase als charakteristisches Element. Diese ist innerhalb der definierten Fläche frei platzierbar.

Folgende Schutzzone ist zu berücksichtigen: von rechts und links: 1/30 = 1 Spalte (a)* von oben und unten: 2/9 = zwei Zeilen (c)*.

Form und Farbe der Sprechblase

Breite: mind. sechs Spalten, immer in der Breite ganzer Spalten.

Höhe: je nach Text, max. fünf Zeilen (inkl. Haken).

Hakenöffnung: zwei Spalten breit, zwei Spalten von links (Beginn Sprechblase) entfernt; Haken nicht verzerren.

Farben: Weiß oder auf einem Foto auch in 100 % HR Blau, HR Cyan, HR Warm Grey oder in 30 % HR Warm Grey.

Die Sprechblase kann entfallen, wenn kein Text vorgesehen ist (siehe Beispiel unten rechts in oben stehendem Bild). In diesem Fall besteht die Messewand aus einem vollflächigen Foto.

Text und Schrift

Bei Einzelnutzung einer Messewand steht der Text immer in einer Sprechblase, wenn der Hintergrund ein vollflächiges Bild ist. Eine Bildunterschrift steht am Haken der Sprechblase bei Reportagebildern, nicht aber bei Key Visuals.

Für genauere Angaben zur Verwendung von Schriften siehe Download:

Bilder

Wenn Bilder verwendet werden, dann jeweils nur ein Motiv (Reportagestil oder Key Visuals). Dieses wird immer vollflächig eingesetzt.

No-Go 1: Es darf nur eine Sprechblase verwendet werden. Die linke Sprechblase ist gemäß Definition zu klein.

No-Go 2: Die Sprechblase sollte nicht innerhalb der Schutzzone eingesetzt werden; eine zentrierte Platzierung innerhalb des Formats ist nicht erlaubt. Auf einer Farbfläche wie hier muss die Sprechblase weiß sein. Logo und Claim dürfen in Größe und Position nicht verändert werden.

No-Go 3: Die Sprechblase muss dem Platzbedarf für den Text angepasst sein. Der Haken darf in Größe und Form nicht verändert werden.

No-Go´s bei Messenwänden