Im Folgenden finden Sie Informationen zu Logos sowie deren Verwendung bei der Hannover Rück. Unterschieden wird hier zwischen Dachmarke und Gesellschaftsmarken sowie den sogenannten Subbrands.

Intern genutzte Tools, Projekte, Newsletter etc. erhalten kein Logo, sondern lediglich einen Namen. Sie werden in der Regel nicht markenrechtlich registriert. Der Name steht immer in der Schrift, die das jeweilige Kommunikationsmedium fordert. Schriftgröße und Farbe richten sich nach der Headlinehierarchie der jeweiligen Publikation.

Dachmarke und Gesellschaftsmarken

Unsere Logos sind feststehende Gestaltungselemente, die aus der Schrift „Avenir“ konstruiert sind. Sie stehen als Vektor- und Bitmap-Dateien im Downloadbereich zur Verfügung. Die dort zur Verfügung stehenden Dateien müssen in jedem Fall genutzt werden. Logos und Claim dürfen nicht nachgebaut oder verändert werden.

In den einzelnen Kapiteln sind die Größen für die jeweiligen Medien beschrieben.

Logos Hannover Re, E+S Rück

Position

Die Logos sind in ihrer ästhetischen Anmutung als Qualitätssiegel zu sehen und daher immer in Leserichtung gesetzt. Ein vertikaler Einsatz oder eine Schrägstellung sind nicht vorgesehen. Charakteristisch ist die Logoposition unten rechts auf den Publikationen. Ausnahmen finden sich in der Geschäftsausstattung (Position oben rechts), auf Internetseiten und auf Messemedien (Position oben links).

In den einzelnen Kapiteln sind die Logopositionen jeweils definiert.

Farben

Die Logos erscheinen bevorzugt in der Kombination aus Schwarz und der Primärfarbe HR Blau. Auf farbigen Hintergründen und auf dunkleren Fotos steht das Logo negativ in Weiß. Für Schwarzweißdruck steht eine einfarbig schwarze Variante zur Verfügung.

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Größe

Für eine optimale Wirkung darf die fest definierte Minimalgröße von Logo und Claim von 5 mm nicht unterschritten werden (Ausnahme: Stempel).

Das Logo verändert seine Größe verhältnismäßig. Für die DIN-Formate sind die Größen festgelegt:

Schutzzone

Damit die Logos optimal wirken, ist ein minimaler Abstand zwischen Logo und dem Rand des Formats definiert, der nicht unterschritten werden darf.

Subbrands

Subbrands (extern vermarktete Untermarken der Hannover Rück oder der Tochtergesellschaft E+S Rück) sind visuell stark vereinheitlicht und führen die Identität der jeweils übergeordneten Marke fort, indem sie gestalterische Charakteristika (Farbe, serifenlose Schriftkombination von normaler und fetter Schrift) einbeziehen.

Logo subbrand hr es ih

Gestalterische Merkmale

  • Schrift: Compatil Fact; erster Textteil („hr“, „es“) in „bold“, zweiter Textteil in „regular“
  • Farben: Standardversion: HR Blau und HR Warm Grey
  • Gestaltungselement: Vertikale Linie in HR Warm Grey
  • Optionale beschreibende Unterzeile: Compatil Fact regular, Schwarz

Logos werden immer von einer Agentur gestaltet und dürfen nicht nachgebaut werden.

No Go's

Die Gestaltung für sämtliche Marken der Hannover Rück basiert auf Wortmarken/dem Namen. Die Integration von gestalteten Elementen aus dem Corporate Design (z. B. Sprechblase, Piktogramme) sowie der Einsatz von frei gestalteten Signets sind nicht erlaubt.

Einziges visuelles Element ist die vertikale Linie. Von den Gestaltungsvorgaben abweichende Elemente wie Rahmen, Unterstreichungen, Hinterlegungen oder Effekten sind nicht erlaubt.

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Logos der Subbrands erhalten unabhängig von ihrer Eintragung keine rechtliche Markierung, sondern werden lediglich nach den hier definierten Gestaltungsmerkmalen abgebildet.

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Logos sind immer einzeilig. Nur erklärender Text wie Unterzeilen sind erlaubt.

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Verwendung von beschreibenden Unterzeilen

Unterzeilen sind erlaubt, wenn sie einen beschreibenden Charakter haben. Oftmals macht eine markenrechtliche Registrierung eine Unterzeile sogar notwendig. Dies sollte nach Entwicklung eines Namens geprüft werden.

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No Go’s

Werbliche/metaphorische Claims/Unterzeilen sind weder als Bestandteil des Logos, noch als eigenständige Textbausteine zulässig, da diese in Konkurrenz zu beiden Unternehmensclaims „somewhat different“ und „Der Rückversicherer für Deutschland“ treten würden.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Sektion Claims

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Verwendung von Subbrands in Publikationen

Subbrand-Logos werden stets in Verbindung mit der Dach- bzw. Gesellschaftsmarke eingesetzt. Sie treten nie allein in Erscheinung. Dies gilt auch für Kleinstformate und Sondermedien (z.B. Kugelschreiber).

Logos der Subbrands werden im Layout nie neben oder direkt über der Dachmarke platziert, ebenso wenig wie auf gleicher Höhe oder direkt unter dem Claim, sondern werden im Inhaltsbereich platziert.

Hier finden Sie einige Anwendungsbeispiele des Subbrand-Logos in verschiedenen Medien.

Größe

Die Größe des Subbrand-Logos errechnet sich aus der Logohöhe der Dach- oder Gesellschaftsmarke. Dabei ist die Höhe des Untermarken-Logos immer 111% der Höhe des Dachmarken-/Gesellschaftslogos. (Der höher als 100 liegende Prozentsatz ergibt sich aus der senkrechten Linie zwischen hr, es, ih und Markenname.)

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Hier finden Sie die definierten Logogrößen für alle DIN-Formate für Konzern- und Subbrand.

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Schutzzone

Um das Logo herum ist eine Schutzzone von der halben Höhe des Logos einzuhalten. Die Minimalgröße, in der das Untermarken-Logo verwendet werden darf, ist 5,6 mm für Logos ohne Unterzeile und 8,6 mm für Logos mit Unterzeile.

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Darstellung im Fließtext

Logos (Bilddateien) werden generell nicht im Fließtext eingesetzt. Marken werden immer in der Fließtextschrift wiedergegeben. Es gilt die Schreibweise des jeweiligen Logos.

Dach- und Gesellschaftsmarken werden nie in Kleinschreibung im Fließtext verwendet, es sei denn es handelt sich konkret um die Wiedergabe der eingetragenen Marke. Dann gilt die Schreibweise wie im Logo.

Für die Subbrands gilt die eingetragene Schreibweise der Wortmarke (Bsp: „webHUMan“), um die Verknüpfung zur Marke zu stärken und Missverständnisse im Kontext des Textes zu vermeiden (z. B. „es I FluteT“). Gestaltungsmerkmale (Fettungen, Farben etc.) werden nicht mit abgebildet.

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