Bewegtbildsequenzen, die in eine Präsentation oder eine Website eingebettet werden, müssen immer den Regeln dieser Dokumentation folgen. Alle Bewegtbildmedien sollen zu einem facettenreichen, lebendigen und hochwertigen Markenimage des Unternehmens beitragen, ohne dabei flippig oder unseriös zu wirken. Der Claim „somewhat different“ kann für den Konzern in das Konzept einbezogen werden, z.B. durch Auswahl und Präsentation der Themen, Protagonisten oder filmische Mittel. Die E+S Rück nutzt hier den Claim „Der Rückversicherer für Deutschland“.

Für Szenen- oder Sequenzübergänge sollten nur dezente Effekte wie Blende nach Schwarz oder Weiß, Überblendungen (Crossfade) sowie harte Schnitte benutzt werden.

Das Wichtigste in Kürze Animierte Videos CD-Vorgaben (PDF)

Realfilmsequenzen

Die Regeln für die Inszenierung lassen genug kreativen Freiraum, um das jeweilige Kommunikationsziel in Szene zu setzen. Trotzdem sollten bestimmte Anforderungen an die Tonalität berücksichtigt werden. Diese leiten sich zum Teil aus der „Reportage-Bildwelt“ ab:

  • Realfilmsequenzen sind immer farbig. Schwarzweiß und duplex (einfarbig eingefärbt) sind nicht erlaubt.
  • Gefilmtem Material liegt häufig ein Drehbuch oder dramaturgischer Ablauf zugrunde. Trotzdem sollten die Sequenzen immer möglichst authentisch und unmittelbar wirken. Gespielte, abgelesene oder unnatürlich wirkende Szenen sollten vermieden werden. Es sollte möglichst mit natürlichem Licht gearbeitet werden.
  • Das Rohmaterial kann im Sinne der Optimierung in Kontrast, Farbbalance, Sättigung, und Bildausschnitt bearbeitet werden. Künstlerische Verfremdung wie Farbfilter, digitale Effekte oder eingefügte Unschärfen sind nicht erlaubt.
  • Um den Vordergrund hervorzuheben kann der Hintergrund unscharf sein.
  • Der Blickwinkel sollte auf Augenhöhe sein. Frosch- oder Vogelperspektiven können gewählt werden, wenn es zur Szene oder zur gewünschten Aussage passt. Der Horizont ist immer gerade.
  • Zeitraffer oder Zeitlupen sind nur erlaubt, wenn sie die Aussage verstärken.
  • Schnitte sollten immer so gewählt sein, dass eine lebendige, facettenreiche aber nicht hektische Anmutung entsteht.

Filmsequenzen - vor allem wenn Mitarbeiter diese selbst erzeugen - sollten immer, auch wenn ein Smartphone verwendet wird, in möglichst guter Qualität erstellt werden:

  • Möglichst hohe Auflösung (am besten HD)
  • Ausreichendes Licht
  • Ruhige Kameraführung (am besten mit Stativ oder angelehntem Arm filmen)
  • Ton möglichst als separate Tonspur mit einem externen Mikrophon aufnehmen, um Störgeräusche zu vermeiden.
  • Möglichst lange Sequenzen erzeugen, damit für den Schnitt ausreichend Material entsteht.

Animationen

Animationen sind nicht-gefilmte Bewegtbildsequenzen aus Text, Vektorobjekten und Illustrationen. Für sie gelten folgende Vorgaben:

  • Mögliche Hintergrundfarben sind HR Blau, HR Cyan HR Warm Grey und Weiß.
  • Fotos können integriert werden, freigestellte fotografierte Objekte sind jedoch nicht erlaubt.
  • Illustrationen sollten immer auf den Vorgaben für Konzern-Piktogramme beruhen: Sie verwenden einen flächigen, reduzierten, zweidimensionalen Stil und sind kulturübergreifend leicht verständlich. Comicartige sowie karikierte Elemente sind nicht erlaubt.
  • Muster und Strukturen, z.B. Schraffuren oder Punktraster, sowie Verläufe, sind nicht zu verwenden.
  • In 3D-Programmen erzeugte, fotorealistische Objekte oder Sequenzen („Renderings“) sind nicht erlaubt.

Einbindung fertiger Tutorials

Sollen Tutorials (Anleitungsvideos) von Fremdanbietern verwendet bzw. integriert werden, so ist an entsprechender Stelle mithilfe eines prominenten Disclaimers darauf hinzuweisen, dass es sich um unternehmensfremde Inhalte/Gestaltung handelt.

Bei zugekauftem Material fallen meistens höhere Kosten an, wenn die Darstellung an das Corporate Design angepasst wird. Hier ist abzuwägen, ob diese Anpassung die erhöhten Kosten rechtfertigt (vor allem bei Material, dass ausschließlich intern genutzt wird und nicht der Imagekommunikation dient).

Texthierarchie Fließtext 2, siehe Formatreihe

Beispiel:

Text (deutsch/englisch):

„Das folgende Video wurde uns dank der freundlichen Unterstützung der Firma XX zur Verfügung gestellt. Aus diesem Grund unterscheidet sich das Design des Videos auch vom Corporate Design der Hannover Rück-Gruppe. Alle Rechte, insbesondere Urheberrecht an dem Video, stehen der Firma XX zu. Es ist nicht erlaubt, das Video zu reproduzieren/zu vervielfältigen.“

„The video you are about to see is kindly provided by Company XX. Therefore, the video is not following the Corporate Design rules of Hannover Re Group. All Intellectual Property Rights in regard to the video belong to Company XX. No part of this video shall be reproduced.”

Animationen in Präsentationsprogrammen und Online-Medien

Die jeweils relevanten Teile dieser Dokumentation sollten generell auch dort angewendet werden, wo Inhalte oder Elemente animiert werden. Dies umfasst:

  • Automatisch ablaufende PowerPoint-Präsentationen (Folienübergänge und Animation innerhalb von Folien). Weitere Informationen im Kapitel Power Point
  • Neue Präsentationstools, die wie z.B. „Prezi“ weitreichende Animationen erlauben
  • Automatische Bildübergänge auf Websites („Slider“)
  • Animierte Gifs oder Filmsequenzen innerhalb von Bannern

„Bewegtbildsequenzen, die in eine Präsentation oder eine Website eingebettet werden, müssen immer den Regeln dieser Dokumentation folgen.“